Berufung vom Angeklagten zurückgenommen !!! - Strafverfahren beendet - !!! - Einzelheiten siehe Seite "Wird Anklage erhoben?" !!!


Neuigkeiten

 

Wird Anklage erhoben?

Wir wissen aus den Medien, dass umfangreiche Ermittlungen aufgenommen wurden.

Auch soll ein Gutachter mit der Rekonstruktion des Unfalles beauftragt worden sein.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass aufgrund der Schwere des Unfallgeschehens, Anklage im Rahmen eines Strafverfahrens erhoben wird.

Über einen Rechtsanwalt haben wir Einsicht in die Ermittlungsakte nach Abschluss der Ermittlungen beantragt.

Die Ermittlungsakte liegt nun seit dem, 10.08.2015, in Teilen vor. Nach erstem Sichten der vorliegenden Seiten ist das Entsetzen ob der schweren Verletzungen sehr groß!

Mit diesen Verletzungen war für Sebastian ein Überleben so gut wie ausgeschlossen. Zum Unfallhergang und zum Rekonstruktionsgutachten müssen wir erst noch weitere Einsicht nehmen.

Heute, am 10.12.2015, haben wir ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dortmund, vom 03.12.2015, zur Kenntnisnahme erhalten. Es wird mitgeteilt, dass am 10.09.2015 Anklage gegen die Unfallverursacher u.a. wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht bekannt.

Wir bitten jedoch um Verständnis, dass Einzelheiten hier aus verfahrenstechnischen Gründen nicht mitgeteilt werden können.

Die Verhandlung gegen die Unfallverursacher findet voraussichtlich statt am 04. April 2016 ab 09:00 Uhr, im Amtsgericht Lünen Sitzungssaal 127 im Erdgeschoss, Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen. Da am Eingang des Gerichts Einlasskontrollen stattfinden, können Wartezeiten entstehen. Ausweispapiere sind mitzuführen.

Am 04.04.2016 fand, wie vorgesehen, die Hauptverhandlung statt.
Nach einer 30-minütigen Pause, von 10:45 Uhr bis 11:15 Uhr, schlug dann der Strafverteidiger eines Unfallverantwortlichen die Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage zwecks Abkürzung des Verfahrens vor.
Diese Vorgehensweise entspricht natürlich ganz und gar nicht den Interessen der Nebenkläger und wurde somit abgelehnt.
Daraufhin wurde die Verhandlung fortgesetzt und letztendlich mit dem Ergebnis, dass 3 neue Termine anberaumt wurden, geschlossen.
Die neuen Termine sind am

25.04.2016 um 10:00 Uhr
02.05.2016 um 11:00 Uhr
23.05.2016 um 10:00 Uhr.

Am 23.05.2016, wurde die Hauptverhandlung im 4. Termin fortgesetzt.
Bislang wurden Zeugen und Sachverständige gehört, sowie Anträge gestellt und abgewiesen.
Wir haben auch einen Antrag gestellt und zwar auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für einen der Unfallverursacher.
Die Verhandlung wurde unterbrochen mit dem Hinweis auf Fortsetzung an zwei weiteren Verhandlungstagen.

Die neuen Termine sind am

13.06.2016    um 10:00 Uhr
04.07.2016    um 10:00 Uhr. 

An allen Terminen wird verhandelt im Saal 127 des AG Lünen, Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen.


Der Westfälische Anzeiger berichtet ebenfalls über die Verhandlung.

zum Artikel

"Heute, am 04.07.2016, wurde nun im 6. Termin die Beweisaufnahme abgeschlossen; anschliessend erfolgte der Vortrag der Plädoyers. Um 11:45 Uhr wurde die Verhandlung dann bis um 12:45 Uhr unterbrochen. Der Staatsanwalt hatte einen Freispruch für den damals 71-jährigen Jettafahrer und eine Verurteilung des BMW-Fahrers wegen "fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in 4 Fällen" zu 150 Tagessätzen je 150,- Euro beantragt. In dem gegen 12:45 Uhr verkündeten Urteil wurde der Freispruch wegen nicht nachweisbarer Verfehlungen des Jettafahrers bestätigt; der BMW-Fahrer wurde wegen "fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in 4 Fällen" zu 140 Tagessätzen je 150,- Euro verurteilt. Es ist wohl davon auszugehen, dass der Anwalt des BMW-Fahrers gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird. Es bleibt abzuwarten. Aus unserer Sicht, nämlich der der Nebenkläger kann der BMW-Fahrer mit diesem milden Urteil mehr als zufrieden sein! Es ist einfach abscheulich erfahren zu müssen, wie wenig ein Menschenleben wert ist!"


Der Westfälische Anzeiger berichtet ebenfalls über die Urteilsverkündung.

zum Artikel

Berufungsverfahren:

Nachdem bekanntlich am 04.07.2016 das Urteil gesprochen und seitens des BMW-Fahrers Berufung eingelegt wurde, gibt es leider immer noch keine Neuigkeiten.
Vor einigen Tagen wurde eine Sachstandsanfrage an das Berufungsgericht (Landgericht Dortmund) geschickt.
Wir warten auf die Antwort.  

Soeben wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Vorsitzende Richter am Landgericht Dortmund die Termine für die Verhandlungstage festgesetzt hat.
Erster Termin ist der 06.12.2017, 9:00 Uhr, ganztägig, Saal 31; Fortsetzungstermin ist dann der 19.12.2017, 10:30 Uhr, Saal 31.

Und das Alles fast 3 Jahre nach Sebastians grausamen Unfalltod!"

Heute, am 06.12.2017, fand im Landgericht Dortmund ab 9:00 Uhr die Berufungsverhandlung statt.
Nach Verlesen eines Teils des Urteils aus der 1. Instanz schilderte der Angeklagte, auf Befragen des Vositzenden, das Unfallgeschehen aus seiner Sicht.
Nachdem seitens der Staatsanwaltschaft auch eine Einstellung des Verfahrens nach Par. 153a StGB vorgeschlagen wurde, hatte die Nebenklage Gelegenheit, sich dazu zu äußern.
Dieser Verfahrensabschluss wurde seitens der Nebenklage jedoch einstimmig abgelehnt, eine Rücknahme der Berufung als mögliche Lösung hingegen akzeptiert.
Nach Unterbrechung und halbstündiger Beratung erklärte dann der Vertreter des Angeklagten, dass sein Mandant die Berufung zurücknehme!
Somit hat das Verfahren nun für alle Beteiligten endlich seinen Abschluss gefunden!

Dieses wurde geschrieben von Reinhold Klatt (Vater von Sebastian).